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Bild: digitalSTROM

Das sollten Sie bei der Smarthome-Nachrüstung beachten – hier gibt’s sechs praktische Tipps rund um Planung, Bedienung und Programmierung ihrer intelligenten Haustechnik.

Drahtlos oder verkabelt?

Die meisten Nachrüstlösungen arbeiten mit Funk. Ihre­ Wandtaster und Steckdosen oder Aktoren zur Roll­laden­steuerung kommunizieren drahtlos. Für die Bedienung per App vom Smartphone aus gibt es ein Gateway. Es stellt die Verbindung zum heimischen WLAN-Router und zum Internet her. Je nach System handelt es sich dabei um ein eigenständiges Gerät wie die Coviva-Box von Hager oder um ein Hutschienenmodul im Sicherungskasten. Etwas anders geht Digitalstrom vor: Der Anbieter nutzt die vorhandene 230-Volt-Leitung, um Steuersignale zu übertragen. ­Smarte Lüsterklemmen in Schaltern und Reglern kommunizieren mit Powerline-Modulen im Verteilerkasten.

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Bei einer Funklösung, wie hier die Coviva-Box von Hager, stellt das eigenständige Gerät die Verbindung zum WLAN-Router her.

Wie funktioniert die Bedienung?

Alle Smarthome-Systeme bieten mehrere Ansätze zur Steuerung von Funktionen und Szenen. 

per Smartphone: Eine App für Android- und iOS-Geräte ist vor allem praktisch, um Geräte von unterwegs zu steuern. Fast alle Smarthome-Nachrüster bieten so ein Programm an. Teilweise dient es auch dazu, Regeln zu programmieren und Szenen anzulegen – wenn es keine Browser-Oberfläche für die Konfiguration am PC oder Mac gibt.
Über Wandtaster: Bedienelemente an der Wand sind durch nichts zu ersetzen. Die Smarthome-Systeme verwenden Unterputz-Module für den Einsatz in vorhandenen Dosen und drahtlose Funktaster zum Ankleben. So lässt sich die Position des Schalters auch nachträglich noch jederzeit ändern.
Sprachsteuerung: Alexa und der Google Assistant erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deshalb arbeiten viele Systeme mit den digitalen Assistenten ­zusammen. Ein vernetzter Smartspeaker wie der Amazon Echo nimmt Sprachbefehle entgegen und leitet sie an die Haussteuerung weiter.

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Bedienelemente an der Wand oder an Türen sind einfach und praktisch. Bild: Jung

Wer installiert das Ganze?

Auch wenn Smarthome-Systeme wie Coqon oder Fibaro eine Selbstmontage grundsätzlich zulassen: Das Gros der professionellen Nachrüstlösungen gibt es nur von Fachbetrieben. Der Elektriker, Heizungsinstallateur, Rollladenbauer oder ein anderer Spezialist plant die Anlage und baut sie anschließend beim Kunden zu Hause ein. Das hat seinen Grund. Denn meist sind Installationen am Stromnetz und im Verteilerkasten notwendig, die ohnehin ein Fachmann ausführen sollte.

Anders sieht die ­Lage nach der ersten Inbetriebnahme aus. Erweiterungen und Ergänzungen kann der Kunde in vielen Fällen selbst vornehmen. Vor allem einfache, funkbetriebene Geräte wie Batterietaster, Heizkörperregler oder Zwischenstecker schreien nicht gerade nach einem Experten. Dasselbe gilt für die Programmierung von Lichtszenen oder Heizplänen, weshalb manche Hersteller dem Bewohner auch hier freie Hand lassen.

Bild: digitalSTROM

Wie wird programmiert?

Ein intelligentes Haus braucht wenig Bedienung. Es weiß im Idealfall selbst, was zu tun ist. Scheint Sonne durchs Fenster, fahren die Jalousien von alleine nach unten. Bewegungsmelder schalten in der Nacht das Licht ein und die Heizung wärmt am Morgen das Badezimmer vor. Damit das klappt, gibt es Regeln. Sie werden programmiert und lösen automatisch die gewünschte Aktion aus.

In Systemen wie dem Wibutler Pro findet die Einrichtung komplett am Smartphone statt. Afrisohome und Coqon bietet neben der Konfiguration per App auch eine Browser-Oberfläche an. Andere wie E-Net Smart Home, Fibaro Home Center 2 oder Loxone Air setzen komplett auf den Computer. Je leistungsfähiger das System, desto aufwändiger die Programmierung. Die Block-Szenen von Fibaro erinnern schon fast an mathematische Formeln. Für besonders ambitionierte Aufgaben gibt es außerdem eine eigene Programmiersprache namens Lua.

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Der Hersteller Fibaro setzt auf eine auf eine Computer-Lösung der Programmierung, bei anderen Anbietern geht’s auch über die App. Bild: Fibaro

Welcher Funkstandard?

Die Funktechnik entscheidet bei drahtlosen Systemen darüber, ­welche Geräte sich verbinden lassen. Manche Hersteller verwenden ihr eigenes Protokoll dafür. So arbeiten Jung und ­Gira mit eNet, Loxone benutzt sein ­Loxone Air, Rademacher DuoFern. Ein allgemeiner Standard wie ­Enocean oder Z-Wave verspricht größere Produktauswahl. Zentralen wie der Wibutler Pro beherrschen mehrere davon. Allerdings muss die Zentrale das Gerät nicht nur erkennen, sondern auch damit arbeiten können. Das ist bei Produkten von Fremdherstellern nicht immer der Fall.

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Die Funktechnik entscheidet bei drahtlosen Systemen darüber, ­welche Geräte sich verbinden lassen. Bild: coqon

Mietrecht: Wer darf was?

Systeme zum Nachrüsten sind nicht nur für Eigentümer interessant. Auch Mieter können damit ihre Wohnung automatisieren. Es gelten dieselben Regeln wie für andere Einbauten: „Wird mit der Smarthome-Installation in die Bausubstanz eingegriffen, ist die Erlaubnis des Vermieters einzuholen“, erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer beim Deutschen Mieterbund in Berlin. Bereits der Austausch eines Unterputz-Schalters gilt in diesem Sinne als Eingriff. Allerdings ist er so leicht rückgängig zu machen, dass sich die Wohnung beim Auszug leicht in den Ursprungszustand zurückversetzen lässt.

In Mietverträgen findet das Thema bislang kaum Berücksichtigung. Einschlägige Gerichtsurteile sind weder dem Mieterbund noch dem Eigentümerverband Haus & Grund bekannt. Deshalb empfehlen beide Institutionen, die Maßnahmen schriftlich zu regeln. Wird vorher festlegt, wer die Installation bezahlt, ob die Geräte beim Auszug in der Wohnung bleiben können oder wer später eventuelle Kosten für den Rückbau trägt, gibt es am Ende keine bösen Überraschungen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, Arbeiten am Stromnetz von einem Fachmann durchführen zu lassen. Dann gilt bei Mängeln eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von bis zu zwei Jahren. Kommen Videokameras zum Einsatz, ist außerdem die Rechtslage zu beachten. Die Kamera darf nur private Bereiche überwachen. Ein öffentliches Treppenhaus oder der ans Grundstück grenzende Gehweg, auf dem unbeteiligte Dritte gefilmt werden könnten, sind tabu.

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